Protokolle der CBD

Neben dem Fassen von Beschlüssen hat die CBD auch die Möglichkeit, Protokolle als eigenständige internationale Vertragswerke zu entwickeln, die dann von den Vertragsstaaten gesondert ratifiziert werden müssen, um in Kraft treten zu können.  Im Rahmen der CBD wurden bislang zwei Protokolle entwickelt:

Das Cartagena Protokoll

Das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt befasst sich mit sich der grenzüberschreitenden Verbringung von durch moderne Biotechnologie hervorgebrachten lebenden veränderten Organismen, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können. Es ist seit September 2003 in Kraft.

Den deutschen Text des Protokolls finden Sie beim Bundesumweltministerium. Weitere Erklärungen zum Cartagena-Protokoll finden Sie auf der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingerichteten Biosafety-CHM-Seite. Die CBD unterhält eine eigene Informationsseite für das Protokoll mit dem englischen Originaltext.

Das Protokoll von Nagoya

Das "Protokoll von Nagoya" über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt" befasst sich mit der Nutzung genetischer Ressourcen und bezieht sich damit direkt auf eines der drei Hauptziele der CBD, nämlich den gerechten Vorteilsausgleich, der durch diese Nutzung entsteht und der Regelung des Zugangs zu diesen Ressourcen, der ihre Nutzung überhaupt erst möglich macht. Das Protokoll wurde 2010 bei der zehnten VSK in Nagoya verabschiedet.

Über Inhalte und den Stand der Umsetzung informiert die deutsche ABS-Informationsplattform